Steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen

Was Eigentümer beachten sollten

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage kann sich nicht nur energetisch, sondern auch steuerlich lohnen – insbesondere seit den gesetzlichen Änderungen ab 2023.

Umsatzsteuer: 0 % für neue Anlagen

Seit 2023 gilt für neue Photovoltaikanlagen bis 30 kW eine Umsatzsteuer von 0 % – vorausgesetzt, sie werden auf Wohngebäuden installiert.

Einkommensteuer: Steuerbefreiung für kleine Anlagen

Einnahmen aus Anlagen mit bis zu 30 kW (Einzelpersonen) bzw. 100 kW (Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe) sind einkommensteuerfrei – rückwirkend auch für Bestandsanlagen, sofern sie privat genutzt werden.

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann sich die Vorsteuer aus Investitionen erstatten lassen – dafür muss jedoch die Umsatzsteuer abgeführt werden.

Vorsicht bei Einspeisevergütung:

Auch wenn die Einnahmen steuerfrei sind, kann eine Buchführungspflicht bestehen. Zudem sind Mitteilungen an das Finanzamt erforderlich.

Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie umfassend.

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