Steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen
Was Eigentümer beachten sollten
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage kann sich nicht nur energetisch, sondern auch steuerlich lohnen – insbesondere seit den gesetzlichen Änderungen ab 2023.
Umsatzsteuer: 0 % für neue Anlagen
Seit 2023 gilt für neue Photovoltaikanlagen bis 30 kW eine Umsatzsteuer von 0 % – vorausgesetzt, sie werden auf Wohngebäuden installiert.
Einkommensteuer: Steuerbefreiung für kleine Anlagen
Einnahmen aus Anlagen mit bis zu 30 kW (Einzelpersonen) bzw. 100 kW (Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe) sind einkommensteuerfrei – rückwirkend auch für Bestandsanlagen, sofern sie privat genutzt werden.
Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann sich die Vorsteuer aus Investitionen erstatten lassen – dafür muss jedoch die Umsatzsteuer abgeführt werden.
Vorsicht bei Einspeisevergütung:
Auch wenn die Einnahmen steuerfrei sind, kann eine Buchführungspflicht bestehen. Zudem sind Mitteilungen an das Finanzamt erforderlich.
Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie umfassend.