Eine sehr häufige und wichtige Frage: Wie hoch wird Ihre Rechnung ausfallen?
Es ist nicht möglich eine genaue Aussage über die Höhe (zumindest auf diesem Wege) zu treffen, da die Grundlage für die Berechnung unseres Honorars die Steuerberatervergütungsverordnung darstellt. Diese Verordnung ist bindend und hat verschiedene Parameter; je nach abzurechnender Leistung gemäß Einkünften, Umsätzen oder Zeitaufwand wird die Gebühr berechnet.
Erfahrungsgemäß fallen bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer für die Einkommensteuererklärung ("Lohnsteuerjahresausgleich") Gebühren zwischen 150 € bis 200 € an.
Kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen gerne genauere Auskünfte.